Mitgliedschaft

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360,- € zuzgl. Umsatzsteuer pro Jahr und ist jährlich im Voraus zahlbar.
  • Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird der Beitrag für die Restmonate anteilig erhoben.
  • Die Mitgliedschaft dauert mindestens 12 Monate und ist jeweils mit Dreimonatsfrist zum Ende des Kalenderjahres kündbar.
  • Ein Haftungsanspruch gegen die izf aufgrund von mündlichen oder schriftlichen Informationen ist ausgeschlossen, sofern gesetzliche Bestimmungen dies zulassen.
  • Sämtliches Informations- oder Beratungsmaterial ist dem Mitglied nur zur eigenen Verwendung übertragen - nicht zur gewerblichen Weiterverwendung. Für alle izf-Publikationen gilt das "Copyright" - eine Vervielfältigung oder Weiterleitung an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist nicht statthaft.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Rosbach, Gerichtsstand Friedberg/Hessen.
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beantragt hiermit ihre Mitgliedschaft in der izf - informationszentrale freizeitanlagen. Sie beginnt am 07. 09. 2010, dauert mindestens zwölf Monate und ist jeweils mit Dreimonatsfrist zum Ende des Kalenderjahres kündbar. Der Jahresbeitrag von 360,00 Euro zuzgl. Umsatzsteuer ist jährlich im Voraus zahlbar. Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird er für die Restmonate anteilig erhoben. Mit unserer Mitgliedschaft haben wir Anspruch auf die jeweils aktuellen Dienstleistungen der izf. Ein Haftungsanspruch gegen die izf aufgrund von mündlichen oder schriftlichen Informationen ist ausgeschlossen, soweit gesetzliche Regelungen dies zulassen. Sämtliches Informations- oder Beratungsmaterial ist dem Mitglied nur zur eigenen Verwendung übertragen, nicht zur gewerblichen Weiterverwendung. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Rosbach, Gerichtsstand Friedberg/Hessen.
Zusatznachricht: