Beratungsablauf und -honorare
 
Beratungsablauf

In aller Regel empfehlen wir Ihnen zunächst ein eintägiges Beratungsgespräch vor Ort in Ihrer Anlage.

Im persönlichen Gespräch entwickeln wir eine Vorstellung, wie anstehende Probleme zu lösen sind. Wir erläutern das "Grobkonzept" unseres Lösungsvorschlags und geben Ihnen entsprechende Unterlagen anhand.

Wenn Sie dies wünschen und für sinnvoll erachten, erarbeiten wir Ihnen ein umfassendes, schriftliches Detailkonzept. Es enthält genaue Anleitungen und vielfältiges Praxismaterial. Diese Konzepterstellung ist im Regelfalle aus Bundesmitteln bezuschussungsfähig.

Danach stehen wir Ihnen auf Wunsch auch für die Umsetzung des Konzepts zur Verfügung - Projekt bezogen, oder im Rahmen eines Dauerberatungsvertrags (Coaching)...

Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Mitgliedschaft in der Branchenorganisation izf. Darüber vergünstigt sich nicht nur das Beratungshonorar - durch die Mitgliedschaft sind Sie gleichzeitig an das gesamte Informations-, Knowhow- und Servicepotential der Branchenorganisation angeschlossen.

Einzelaufträge


Beratungsleistungen als Einzelauftrag werden grundsätzlich auf Basis eines pauschalen Tagessatzes abgerechnet, erfragen Sie bitte die jeweiligen aktuellen Konditionen.

Beratungstermine am Geschäftssitz des Beraters werden anteilig nach in Anspruch genommener Zeit berechnet, wobei 8 Stunden als volles Tagewerk gelten. Beratungsleistungen außerhalb des Beraterbüros werden grundsätzlich mit mindestens einem vollen Tagessatz abgerechnet.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, enthalten die angebotenen Sätze alle Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verzehrspesen und sonstigen Aufwendungen, die dem Berater bei der Durchführung seiner Beratung entstehen. Beratungshonorare für mündliche Beratungen sind zum Termin, für schriftliche Beratungsleistungen am Tage der Vorlage des Beratungsberichts fällig.

Projektberatungen und Coachings

Für Projektberatungen (Konzepterstellungen) oder Dauerbetreuungen (Coachings) erstellen wir Pauschalangebote mit einem spezifischen Leistungsverzeichnis.

Alle vorgenannten Honorarsätze und Fahrtkostenpauschalen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Basis jeglicher Beratungsleistungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unternehmensberatung sport & freizeit, die vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrags anerkannt werden.